Erbrecht

Liegt von einem Verstorbenen kein rechtsgültiges Testament vor, so tritt die gesetzliche Erbfolge, geregelt im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in Kraft.
Sie legt fest, welchen Familienmitgliedern ein Pflichtteil zusteht. Die Verteilung gliedert sich nach

  • Erben erster Ordnung: eheliche und nicht eheliche Kinder, Enkel und Urenkel,,
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten, und
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.
  • Für Ehepartner gelten Sonderregelungen.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
www.bmjv.de

Bitte beachten Sie, dass wir Sie in juristischen Fragen nicht beraten dürfen. Für verbindliche Informationen zu den Themen Erbrecht, Testament und Patientenverfügung ziehen Sie bitte einen Notar oder Anwalt zu Rate.


Ausdrucksstarke
Worte – zitiert oder
selbst formuliert

Lesen Sie alles zu:
Trauerdruck >