Testament

Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt vieles. Doch wer andere Vorstellungen hat, wie sein Nachlass verteilt werden soll, der sollte ein Testament hinterlegen. Jeder, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, darf ein Testament verfassen. Wichtig ist, dass es vollständig per Hand geschrieben ist. Es muss deutliche Angaben zum Namen des Verfassers sowie das Datum, den Ort und die Unterschrift enthalten. Es sollte außerdem den Angehörigen mitgeteilt werden, dass ein Testament existiert und wo es sich befindet. Änderungen am Testament können jederzeit vorgenommen werden.



„Womit muß
ich rechnen?“

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